In der IG GOLF 
            16V soll für das Jahr 2007 eine interne Meisterschaft im Rahmen 
            des nationalen Rallyesports durchgeführt werden. Diese Meisterschaft 
            soll den Mitgliedern der IG GOLF 16V eine kostengünstige Möglichkeit 
            bieten, Rallyesport zu betreiben und für minimales Geld maximalen 
            (Fahr-) Spaß zu erlangen. Das Reglement der IG GOLF 16V wurde 
            so verfasst, dass teure Verbesserungsmaßnahmen am Fahrzeug ausbleiben. 
            Es werden Reifen– und Materialschlachten verhindert, so dass die Piloten 
            im Vordergrund stehen. Trotz einem gewissen Ehrgeiz, der sich automatisch 
            zwischen den Fahrern entwickeln wird, soll der Spaß an erster Stelle 
            stehen. Das sollte sich JEDER, der in die IG GOLF 16V eintritt, 
            unbedingt klar machen! 
1. Zugelassene Fahrzeuge 
Zugelassen
ist die deutsche Version des VW Golf 2 16V (Typ 19E).
2. Technische Bestimmungen am Fahrzeug 
Die IG GOLF 16V wird in der Gruppe F
2005 für verbesserte Fahrzeuge mit folgenden Einschränkungen bei den
Veranstaltungen starten:
          
            
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   1. 
   | 
  
   Motor : 
   | 
  
   Motor
  Serie. Ausnahme: Bei der PL Variante dürfen Einlassnockenwelle und Ansaugrohr
  vom KR verbaut werden. Die Fertigungstoleranzen des Herstellers dürfen
  ausgeschöpft werden. Die Motorleistung ist auf 145 PS begrenzt. Zündanlage +
  Zündzeitpunkt serienmäßig. Einspritzanlage Serie, Power Rohr erlaubt. Vor dem
  Ersten Lauf werden alle Fahrzeuge auf einem Leistungsprüfstand überprüft und
  verplombt. Stichprobenartig wird im Laufe der Saison nachkontrolliert.    
   | 
 
 
  | 
   2. 
   | 
  
   Steuergerät : 
   | 
  
   Serienmäßig. Die Steuergeräte werden evtl. untereinander
  ausgetauscht. 
   | 
 
 
  | 
   3. 
   | 
  
   Getriebe :  
   | 
  
   Serienmäßig Getriebekennbuchstabe 2Y. Es muss eine geänderte
  Achsübersetzung montiert werden (Original VW Teil / Teilenummer 009 409 143C–
  offizieller VW Preis ca. 350 Euro) Übersetzung 4.85 
   | 
 
 
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   4. 
   | 
  
   Kupplung + Antriebswellen : 
   | 
  
   Freigestellt, Schwungrad darf nicht erleichtert werden. 
   | 
 
 
  | 
   5. 
   | 
  
   Auspuff :  
   | 
                Ab Hosenrohr freigestellt. Katalysator lt. DMSB Reglement vorgeschrieben. 
                  Das Hosenrohr muß der Serie entsprechen, darf jedoch zur 
                  Montage des Katalysators an dieser Stelle bearbeitet werden. 
   | 
 
 
  | 
   6. 
   | 
  
   Übersetzung :  
   | 
  
   4.85 
   | 
 
 
  | 
   7. 
   | 
  
   Sperrdifferential: 
   | 
  
   Vorgeschrieben – Art, Ausführung und Bezugsquelle freigestellt.
  Sperre kann von den IG GOLF 16V  -Teilnehmern bei Kay Ruck zum
  Selbstkostenpreis von 750 Euro erworben werden.  
   | 
 
 
  | 
   8. 
   | 
  
   Gummilager :  
   | 
  
   Freigestellt 
   | 
 
 
  | 
   9. 
   | 
  
   Fahrwerk :  
   | 
  
   Federbein serienmäßig, Hersteller Stoßdämpferpatrone und Federn 
                  freigestellt, Gewindefahrwerke sind ab 2007 
                  zugelassen! Fahrzeughöhe freigestellt, keine Herstellerbindung! 
                  Stabilisator serienmäßig. Anlenkpunkte aller Achsteile müssen 
                  der Serie entsprechen. Domlager Serie. Spurverbreiterungen sind 
                  nicht erlaubt 
   | 
 
 
  | 
   10. 
   | 
  
   Bremse :  
   | 
  
   Serienmäßig (Bremsscheiben mit 239mm oder 256mm). Bremsbeläge freigestellt. 
                  Stahlflexleitungen erlaubt. Handbremse 
                  Serie. Fly–Off und Hebelverlängerung 
                  / Umbau erlaubt. 
   | 
 
 
  | 
   11. 
   | 
  
   Innenausstattung : 
   | 
  
   Armaturenbrett Serie (darf wegen Käfigeinbau ggf. angepasst /
  ausgeschnitten werden), Tür– und Seitenverkleidungen müssen erhalten bleiben,
  Art und Ausführung freigestellt. 
                  Sitze, Gurte, Käfig / Zelle, Lenkrad, Unterfahrschutz, 
                  Tankschutz usw. sind freigestellt. 
   | 
 
 
  | 
   12. 
   | 
  
   Gewicht :  
   | 
  
   Keine künstliche Erleichterung erlaubt (Herausschneiden oder
  Stanzen von Blech / Karosserieteilen, Plastikscheiben usw.), mit Ausnahme von
  Schiebedach und Schiebedachkassette. 
  Entfernen der Innenausstattung (Teppich, Dämmmaterial innen, Rückbank,
  Dachhimmel, Radio, Boxen, Mittelkonsole, Ablagefächer) freigestellt.
  Vorgeschriebenes Mindestgewicht DMSB Gruppe F2005 beachten (1050 KG)! 
   | 
 
 
  | 
   13. 
   | 
  
   Sonstiges : 
   | 
  
   Alles, was das Fahrzeug nicht schneller macht (Brems –und
  Benzinleitungen in den Innenraum verlegen, Farbe / Design des Fahrzeuges
  usw.) ist freigestellt; Plastikverkleidungen (Innenkotflügel,
  Lampenverkleidungen usw.) dürfen entfernt werden. Luftfilter, Zündkerzen,
  Zündkabel etc. sind freigestellt. 
   | 
 
3. Zusätzliche Reglements - Bestimmungen 
 
  | 
   1. 
   | 
  
   Die teilnehmenden Fahrzeuge werden durch Kay Ruck + NN ganzjährig
  überwacht / kontrolliert. Jedes Team stellt nach Verlangen durch die
  Organisation sein Auto zur Verfügung. Weiterhin muss jeder Teilnehmer sein
  Steuergerät durch einen Austausch mit einem anderen Teilnehmer zur Verfügung
  stellen. 
   | 
 
 
  | 
   2. 
   | 
  
   Einheitsreifen (Markenreifen / Hersteller wird noch bekannt gegeben),
  Größe 195 / 50 R15 V ist für alle Veranstaltungen vorgeschrieben. Jegliche
  anderen Reifen sind verboten. Die max. Felgenbreite beträgt 7x15 – Hersteller
  und Einpresstiefe freigestellt. Der Reifenpreis wird bei ca. 50 Euro / Stück
  liegen. Der Reifen wird überall frei erhältlich sein. 
   | 
 
 
  | 
   3. 
   | 
  
   Jedes Fahrzeug darf bei einem Verdacht jederzeit ohne
  Protestkosten kontrolliert werden. Jeder verpflichtet sich ohne große Worte,
  jedem anderen Teilnehmer auf Wunsch seinen Autoschlüssel zu übergeben, um
  eine Kontrolle an dem verdächtigen Fahrzeug durchführen zu können. Auch mit
  Probefahrt. Es sollen keine offiziellen Proteste im Rahmen der Veranstaltung
  (über die Sportkommissare / DMSB) untereinander erlaubt sein. 
   | 
 
 
  | 
   4. 
   | 
  
   Feuerabweisende Fahrer / Beifahrer Overalls sind empfohlen. 
   | 
 
 
  | 
   5. 
   | 
  
   Die Veranstalterbestimmungen (außer Proteste) sind einzuhalten. 
   | 
 
 
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   6. 
   | 
  
   Die Einschreibegebühr 
                  2007 beträgt pro Team 100 €. Bei Einschreibung nur Fahrer ebenfalls. 
  Für die
  Punktewertung muss jedes Team in der Nennung einen Fahrer und Beifahrer
  angeben. Nur diese sind dann punkteberechtigt. Ersatzfahrer und - Beifahrer
  werden bei der Punktevergabe nicht berücksichtigt. 
  Die
  Einschreibegebühr beinhaltet keine IG GOLF 16V Bekleidung / Aufkleber. Diese
  Artikel kann jeder ganzjährig bei Michael Loock zum Selbstkostenpreis
  erwerben. Auch vor Ort im Rahmen der Veranstaltungen. Diese IG GOLF 16V Bekleidung ist bei
  den Siegerehrungen erwünscht.  
   | 
 
4. Veranstaltungen
          In der 
            Saison 2007 sind 8 nationale Veranstaltungen punkteberechtigt. Es 
            gibt 2 Streichergebnisse.
          Challenge-Läufe oder Läufe im Ausland nach Absprache untereinander.
Jeder ist für
die eigene Nennung selbst verantwortlich und muss auf dieser einen Vermerk IG GOLF 16V beifügen (z.B. extra
Zettel beilegen), um bei der Startnummervergabe berücksichtigt zu werden und
eventuelle Vergünstigungen zu erhalten. Starten werden alle Teilnehmer der IG GOLF 16V hintereinander, nach
dem jeweiligen Gesamt – Stand. Die erste Veranstaltung wird verlost.
          Die 
            Veranstaltungen / Termine 2007 :
          
Bei diesen Terminen handelt es sich um eine erste Idee!!!
Genaue Termine / Veranstaltungen folgen! 
          5. Wertung 
Es werden eingeschriebene Fahrer und Beifahrer separat, jedoch
nach dem gleichen Punkteschema, gewertet. Dies staffelt sich wie folgt:
 
  | 
   Platz 
   | 
  
   1 
   | 
  
   2 
   | 
  
   3 
   | 
  
   4 
   | 
  
   5 
   | 
  
   6 
   | 
  
   7 
   | 
  
   8 
   | 
  
   9 
   | 
  
   10 
   | 
  
   11 
   | 
  
   12 
   | 
  
   13 
   | 
  
   14 
   | 
  
   15 
   | 
  
   16 
   | 
  
   17 
   | 
  
   18 
   | 
  
   19 
   | 
  
   20 
   | 
 
 
  | 
   Punkte 
   | 
  
   30 
   | 
  
   25 
   | 
  
   22 
   | 
  
   19 
   | 
  
   17 
   | 
  
   15 
   | 
  
   13 
   | 
  
   12 
   | 
  
   11 
   | 
  
   10 
   | 
  
   9 
   | 
  
   8 
   | 
  
   7 
   | 
  
   6 
   | 
  
   5 
   | 
  
   4 
   | 
  
   3 
   | 
  
   2 
   | 
  
   1 
   | 
  
   0 
   | 
 
 
Weiterhin erhält jeder Teilnehmer, der die Veranstaltung in
Wertung beendet 5 Bonuspunkte, egal bei welcher Platzierung. Wertungsverlust
und Nichtantritt zum Start = 0 Punkte.
          6. Startnummern und Werbung / Aufkleber
Den IG GOLF 16V Club - Aufkleber (ist nicht im
Mitgliedsbeitrag enthalten) kann jedes Team bei Michael Loock separat zum
Selbstkostenpreis erwerben. Dieser muss an jedem Fahrzeug auf der Heckscheibe
links unten in Fahrtrichtung angebracht werden. 
Sonstige Beklebung am Fahrzeug ist freigestellt. Es werden keine
Sponsorenflächen der Teams „blockiert“. Evtl. wird Werbefläche (wo Platz ist)
für Reifenpartner oder einen anderen Cup Sponsor benötigt.
            7. Mitgliedsbeitrag
          Die Einschreibegebühr 2007 beträgt pro Team € 100.- (bei Nennung 
            bis zum 15.03.2007). Die Einschreibegebühr nach diesem Termin beträgt 
            € 150.- (Ergebnisse werden nicht rückwirkend gewertet).
            Bei Einschreibung nur Fahrer ebenfalls.
            
            Es ist keine Rückerstattung der Gebühr möglich. Der Beitrag ist auf 
            das Clubkonto
			Kontoinhaber		: IG Golf 16V
			Konto Nummer	: 1030207284
			Bankleitzahl 		: 32450000, Sparkasse Kleve
			zu überweisen.
Die Gelder werden zur Kostendeckung der Organisation und
Sommerfest bzw. Weihnachtsfeier verwendet.
Die Organisation wird über das Konto der IG GOLF 16V
Buch führen, damit alle Ausgaben von jedem Teilnehmer nachvollzogen
werden können.
          8. Haftungsausschluss
Die IG GOLF 16V Mitglieder
nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige
zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen
benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss
vereinbart wird.
Fahrer erklären als Mitglied der IG GOLF 16V den
Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den
Veranstaltungen entstehen und zwar gegen
 - die FIA, den DMSB, deren
     Präsidenten, Mitglieder, Geschäftsführer 
 
 - die Veranstalter, die
     Sportwarte und evtl. Streckeneigentümer 
 
 - die Organisation /
     Vorstandschaft und der Technikbetreuung der IG 318is 
 
 - Behörden, Renndienste und alle
     anderen Personen, die mit der Organisation der
     Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden  
 - die Erfüllungs- und
     Verrichtungshilfen aller zuvor genannten Personen, 
     außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung; gegen
     die 
     anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die
     Eigentümer,
     Halter der anderen Fahrzeuge  
 - den eigenen Bewerber, den/die
     eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende 
     besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen
     vor)
     und eigene Helfer verzichten auf die Ansprüche jeder Art für Schäden, die
     im 
     Zusammenhang mit den Wettbewerbsveranstaltungen entstehen  
außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Schadensverursachung.
Sofern die Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben
sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer, die auf dem Mitgliedsvertrag
abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, dass diese Erklärung
nicht vom Fahrzeugeigentümer wirksam unterzeichnet wurde, stellen die Fahrer
alle oben genannten Stellen und Personen von jeglichen Ansprüchen des
Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Schadensverursachung.
Der Haftungsausschluss wird mit Unterschreiben des Mitgliedsvertrages der IG GOLF 16V für alle Wertungsläufe gegenüber allen
Beteiligten wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund insbesondere
für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher
Haftung und auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
          9. Mitglieder / Teilnehmer
Mitglied werden kann jeder, der unsere Bestimmungen von Punkt 1
bis 13 inklusive dem Vorwort mit seiner Unterschrift auf dem Mitgliedsvertrag
anerkennt und den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.
Jedes Mitglied sollte den Sinn unseres Vorhabens erkennen und dieselben
Interessen besitzen. Die Organisatoren behalten sich vor, Mitglieder die sehr
grob gegen unsere Club- Satzung verstoßen, nach einer Abstimmung durch alle
Mitglieder von der IG GOLF 16V auszuschließen.
          10. Koordination / Technik 
            / Vorstandschaft / Presse
          Die Koordination, Überwachung, Verwaltung 
            und Wertung wird durchgeführt von: 
            Michael Loock 
            Binnenfeld 28
            47559 Kranenburg 
            Telefon: 02826/802803 
            Mobil: 0170-9078282
            Fax: 02821/778927
Die Leitung, Überwachung und
Betreuung der Fahrzeugtechnik wird durchgeführt von: 
Kay Ruck
Heinrich Wörner Str. 4
35789 Weilmünster-Laubuseschbach  
Telefon: 06475/8852 
Mobil: 0172/9158218 
Die Pressearbeit wird durchgeführt
von: 
            NN / Es werden noch Freiwillige gesucht
Die Homepage wird erstellt von:
            Dirk Ossenberg.
Seitens aller Mitglieder kann ein Fahrer als Verbindungsmann
bestimmt werden.
          11. Schlussbestimmung
Die IG GOLF 16V Organisation
behält sich das Recht vor, weitere Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Falls
eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, berührt dies nicht
die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Die Auslegung der IG GOLF 16V -Satzung im Falle etwaiger
Meinungsverschiedenheiten obliegt der IG GOLF 16V Organisations-
Leitung. Jede etwaige Meinungsverschiedenheit in der IG
GOLF 16V sollte in ruhigen, sachlichen Gesprächen untereinander ohne
weitere Folgen geklärt werden.
          
            12. Einschreibeschluss / Clubeintritt
Der Nennungs- bzw. Einschreibeschluss ist am 20. Januar 2006. Es werden nur bezahlte
Nennungen berücksichtigt. (siehe Punkt 7)
            13. Club - Satzung
Die Club – Satzung in den Punkten 1 bis 13 ist nun festgesetzt
und wird im Laufe der Saison 2006 nicht mehr geändert.